# Austrian Erbrecht: Pflichtteil & Schenkungsanrechnung (ErbRÄG 2015)

Quick-reference for the most common inheritance-law questions under the ABGB as reformed by ErbRÄG 2015 (in force since 1.1.2017).

## Pflichtteilsberechtigte (§ 757 ABGB)

Nachkommen (Kinder, Enkel) + Ehegatte/eingetragener Partner.

## Pflichtteilshöhe (§ 759 ABGB)

Die Hälfte dessen, was der gesetzlichen Erbfolge entspräche.

## Schenkungsanrechnung (§§ 781–789 ABGB)

### An wen wurde geschenkt? → das bestimmt die Frist

| Beschenkter | Frist | § |
|---|---|---|
| Pflichtteilsberechtigter (Kind, Ehegatte) | **Keine** — immer anrechenbar | § 783 |
| Nicht-Pflichtteilsberechtigter (Dritte, Freunde, Lebensgefährte) | **Letzte 2 Jahre vor Tod** | § 782 |

### Was zählt als Schenkung? (§ 781 Abs. 2)

- Vorschuss auf den Pflichtteil
- Abfindung für Erb-/Pflichtteilsverzicht
- Vermögenswidmung an Privatstiftung
- Einräumung als Begünstigter einer Stiftung
- Jede andere Leistung, die wirtschaftlich einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft gleichkommt

### Rechenmethode (§ 787 ABGB)

1. Verlassenschaft + hinzugerechnete Schenkungen = **fiktive Verlassenschaft**
2. Davon Pflichtteile berechnen (50% des gesetzlichen Erbteils)
3. Vom Pflichtteil des Beschenkten dessen Schenkung abziehen
4. **Wichtig:** Keine Queranrechnung! Schenkung an Kind A erhöht nicht den Pflichtteil von Kind B. Nur der Beschenkte selbst muss sich seine Schenkung anrechnen lassen.

### Bewertung (§ 788 ABGB)

Wert zum Zeitpunkt der Schenkung → dann per VPI (Statistik Austria) auf den Todestag hochrechnen.

### Haftung des Geschenknehmers (§ 789 ABGB)

Reicht die Verlassenschaft nicht zur Deckung aller Pflichtteile, haftet der Geschenknehmer mit der geschenkten Sache für den Fehlbetrag — außer bei Ausstattung (§ 1220).

### Alte Rechtslage (vor 2017): abgeschafft

Die gleitende 10-Jahres-Abschmelzung existiert nicht mehr.

## Eigentümerpartnerschaft (§ 13 WEG 2002)

### Entstehung

Automatisch, wenn zwei Personen je 1/2 eines Mindestanteils mit Wohnungseigentum halten. Entsteht kraft Erbrechts ohne weitere Handlung.

### Zentrale Wirkung (§ 13 Abs. 3)

- Anteile sind **untrennbar verbunden**
- Keine getrennte Veräußerung ohne Zustimmung des anderen
- Keine getrennte Belastung (Hypothek) ohne Zustimmung
- Keine getrennte Zwangsvollstreckung

### Abgrenzung zu schlichtem Miteigentum

| | Schlichtes Miteigentum (§§ 825 ff ABGB) | Eigentümerpartnerschaft (§ 13 WEG) |
|---|---|---|
| Verkauf ohne Zustimmung | ✅ Ja (§ 829 ABGB) | ❌ Nein |
| Hypothek ohne Zustimmung | ✅ Ja | ❌ Nein |
| Vorkaufsrecht | Kein gesetzliches | — |
| Teilungsklage | § 830 ABGB | § 13 Abs. 6 WEG (max. 3 Jahre ausschließbar) |

### Praktische Anwendung als Schutzmechanismus

Wenn ein Erblasser verhindern will, dass ein Erbe eine Wohnung allein verkauft/belastet (z.B. wegen eines verschwenderischen Ehepartners): Wohnung zu je 1/2 an zwei Personen vererben → Eigentümerpartnerschaft entsteht → Verkauf/Belastung nur gemeinsam möglich. Schutz bleibt erhalten, solange beide Anteile an verschiedene Stämme vererbt werden.

### Risiko: gegenseitige Beer bung

Falls die beiden Partner einander beerben (Testament oder gesetzliche Erbfolge ohne andere Erben), entsteht Alleineigentum → Schutz bricht zusammen. Gegenmaßnahmen im Testament:
- Ersatzerben einsetzen (Kinder statt des Partners)
- Fideikommissarische Substitution (Nacherbschaft)
- Ausdrückliches Verbot gegenseitiger Erbeinsetzung

## Hausrat bei Wohnungserbschaft

- Gehört **nicht automatisch** dem Wohnungserben
- Folgt der allgemeinen Erbfolge, wenn im Testament nichts anderes steht
- Testament sollte klarstellen: "erbt die Wohnung samt Inventar" umfasst dann Mobiliar + Schmuck
- Goldschmuck = beweglicher Nachlass, kein Zubehör der Wohnung

## Quellen (JUSLINE)

- § 757: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/757
- § 759: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/759
- § 781: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/781
- § 782: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/782
- § 783: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/783
- § 787: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/787
- § 788: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/788
- § 789: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/789
- § 829: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/829
- § 830: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/830
- WEG § 13: https://www.jusline.at/gesetz/weg/paragraf/13
- WEG § 11: https://www.jusline.at/gesetz/weg/paragraf/11
